Kosten

Die Kosten der Anwaltstätigkeit sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) normiert, sodass bereits im Vorfeld einer Mandatierung eine Kostenkalkulation möglich ist.

Bei Vorliegen entsprechender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen besteht die Möglichkeit im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung beim zuständigen Gericht Beratungshilfe und bei gerichtlicher Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Beratungshilfeantrag 

Prozesskostenhilfeantrag
Hinweisblatt Prozesskostenhilfeantrag

Die Kosten einer Erstberatung können vereinbart werden und belaufen sich maximal auf 226,10 Euro inkl. MwSt.

Näheres können Sie auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer erfahren unter:
www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/

Vollmachtdownload 

Für meine Arbeit müssen Sie mir eine sog. Anwaltvollmacht erteilen. Diese können Sie hier herunterladen.