Willkommen
in meiner Kanzlei
Nach Abschluss meiner Ausbildung zur Fremdsprachensekretärin studierte ich Rechtswissenschaften und Anglistik an den Universitäten Regensburg und Mannheim. Das Referendariat absolvierte ich im Landgerichtsbezirk Frankenthal. Nach einer Familienpause eröffnete ich im Jahr 2008 meine erste Kanzlei mit Sitz in Schifferstadt.
2019 erfolgte der Umzug nach Ludwigshafen.
Von 2014-2018 war ich zudem kommissarische Geschäftsführerin des DRK-Kreisverbands Rhein-Pfalz e.V.
Rechtsgebiete
Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten, die das familiäre Zusammenleben betreffen. Bedeutende Teilbereiche sind die Ehe und Lebenspartnerschaft, das Scheidungsrecht sowie Sorge- und Unterhaltsrecht.
Ich berate und vertrete Sie in folgenden familienrechtlichen Bereichen:
- Ehescheidungen
- Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
- Elterliche Sorge und Umgang
- Unterhalt
- Ehewohnung und Hausrat
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Lebenspartnerschaften
- Rechtsfragen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
Strafrecht
Ich vertrete Sie kompetent in allen gerichtlichen und außergerichtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten ebenso wie im Rahmen einer Nebenklage, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Das Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Stadien, angefangen mit dem Ermittlungsverfahren. Hierbei besteht der Verdacht einer Straftat, sodass Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die beschuldigte Person stattfinden. Das Verfahren endet entweder durch Einstellung, Erlass eines Strafbefehls oder mit Anklageerhebung. Im sog. Zwischenverfahren entscheidet das Gericht, ob es aufgrund der Anklageerhebung zur Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten kommt. Das Hauptverfahren findet gegen den Angeklagten im Rahmen einer Hauptverhandlung bei Gericht statt. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung folgt das Vollstreckungsverfahren.
Im Rahmen einer Nebenklage besteht die Möglichkeit als Verletzter in einem Strafverfahren neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger aufzutreten.
Verkehrsrecht
Jedem Menschen, der regelmäßig mit einem Auto unterwegs ist, kann es passieren, dass er gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Sie übersehen ein Tempolimit, fahren versehentlich zu nahe auf das Kfz vor Ihnen auf oder verursachen aus Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall. Schon bei solchen unabsichtlichen Verstößen können die Folgen enorm sein. Von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bis hin zum Fahrverbot ist alles möglich. Deutlich verschärft werden die Strafen, wenn Sie sich eines schwerwiegenderen Vergehens schuldig gemacht haben, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt oder eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht.
Ich berate und vertrete Sie in folgenden verkehrsrechtlichen Bereichen:
- Verkehrsunfall mit einem Kfz (Schadensregulierung)
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
- Bußgeldbescheide
- Punkte in Flensburg
- Anordnung einer MPU
Betreuungsrecht
Ich berate Sie umfassend bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen sowie Problemen bei bestehenden Betreuungen.
§ 1896 Abs. 1 BGB: "Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer..."
Die Betreuung kann zwar auch von Verwandten oder Freunden übernommen werden, bei rechtlich komplizierten Sachverhalten empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch in allen anderen Rechtsgebieten.